Nutzungs- und Teilnahmebedingungen der Plattform „Herzenswunsch“



Intention des Sparkassen-Engagements

„Weil’s um mehr als Geld geht.“ Dieser Grundsatz charakterisiert das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse Siegen. Als regional verwurzelte Sparkasse übernehmen wir bewusst Verantwortung für die Menschen in der Region und möchten unseren Teil dazu beitragen, dass unsere Region auch in Zukunft lebenswert bleibt. Neben der wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung soll darum das soziale und kulturelle Miteinander aktiv gefördert werden. Daher unterstützt die Sparkasse Siegen kulturelle, soziale, wissenschaftliche und ökologische Vereine, gemeinnützige Organisationen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit finanziellen und materiellen Spenden und Sponsoringleistungen.

Unterscheidung zwischen Sponsoring und Spende

Sponsoring beruht auf einer Partnerschaft zwischen Sponsor und Sponsoringempfänger. Der Sponsor unterstützt freiwillig Organisationen, Vereine oder Institutionen mit Sachmitteln, Geld oder Dienstleistungen. Damit verbunden ist beim Sponsoring immer eine Gegenleistung des Sponsoringempfänger, die auch der werblichen Darstellung der Sparkasse dient. Damit möchte die Sparkasse in der breiten Öffentlichkeit als engagierter und bedeutender regionaler Partner wahrgenommen werden. Dem Sponsoring liegt eine Vereinbarung zugrunde, in der Leistung und Gegenleistung festgelegt sind.

Eine Spende ist eine freiwillige Sach-, Geld- oder Dienstleistung, für die – im Gegensatz zum Sponsoring – keine Gegenleistung erwartet wird und die immer gegen eine Spendenbescheinigung des Spendenempfängers erfolgt.



1. Allgemeine Förderrichtlinien und Ausschlusskriterien

1.1. Grundsätze

Die Förderung ausgewählter Organisationen, Vereine und Institutionen bzw. deren Projekte durch die Sparkasse Siegen erfolgt unabhängig, freiwillig und wird von den Verantwortlichen der Sparkasse Siegen im Einzelfall entschieden. Ein rechtlicher Anspruch ist ausgeschlossen. Ebenso besteht nach einer erfolgten Zusammenarbeit kein automatischer Anspruch auf Wiederholung.

Beim Sponsoring ist ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu vereinbaren und die eingesetzten Sponsoringmittel müssen zur Imagepflege der Sparkasse Siegen beitragen. Sponsoringleistungen sind immer zeitlich begrenzt. Die Dauer bzw. der Zeitpunkt des Sponsorings wird im Vorfeld klar definiert.

1.1.1. Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit erstreckt sich bei der Sparkasse Siegen auf zahlreiche Themenfelder. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln ist fest in der Unternehmensstrategie verankert. Auch im Bereich Sponsoring und Spenden wollen wir einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft leisten. Deshalb unterstützen wir bevorzugt Anliegen, die einen nachhaltigen Charakter haben, das heißt auch langfristig Wert¬schöpfung schaffen und einen ökologischen und sozialen Nutzen für die Gesellschaft haben.

1.1.2. Regionalität

Die Sparkasse Siegen konzentriert ihrer Aktivitäten auf ihr Geschäftsgebiet: Siegen, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen und Wilnsdorf.

1.1.3. Transparenz

Spenden und Sponsoring werden nur für Projekte/Veranstaltungen gewährt, die transparent sind. Das Sponsoring bzw. die Spende muss eindeutig und nachvollziehbar für den definierten Zweck eingesetzt werden.

1.1.4. Dokumentation

Sponsoringleistungen basieren grundsätzlich auf schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten. Dazu dient in der Regel ein schriftlicher Sponsoringvertrag. Bei geringfügigen vertraglichen Leistungen kann dazu ein Schriftwechsel dienen.

1.1.5. Branchenexklusivität

Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern wird Wert auf Branchenexklusivität gelegt, die weitgehend gewährleistet sein muss. Und: Eine aktive Kontoverbindung des Empfängers zu unserer Sparkasse ist keine zwingende Voraussetzung, aber sie freut uns!

1.1.6. Vertraulichkeit

Die Inhalte von Sponsoringvereinbarungen oder Spenden sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit Zustimmung der Sparkasse Siegen an Dritte weitergegeben werden.

1.2. Einzelne Prüfungskriterien und Voraussetzungen

Fördermittel werden nur an Organisationen, Institutionen und Vereine vergeben, die sich nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten und deren Gemeinnützigkeit von den zuständigen Finanzbehörden nachweislich anerkannt ist. Ein Nachweis über den entsprechenden Freistellungsbescheid und die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung sind bei der Sparkasse Siegen einzureichen. Auch die Förderung von kirchlichen und kommunalen Einrichtungen (z.B. Schulen oder KiTas) ist ausschließlich über einen gemeinnützigen Förderverein möglich.

Eine Förderung kommt insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht:

  • Breitensport, Bewegungs- und Gesundheitsförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche oder Senioren
  • Maßnahmen, Veranstaltungen, Feste, Projekte und Anschaffungen mit kulturellem, ökologischem, sozialem, sportlichem oder wissenschaftlichem Bezug, die von der Stadt oder ihren Einrichtungen, Institutionen, Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden
  • Sportvereine mit professionellen Abteilungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Zuwendungen für staatspolitische Zwecke (z.B. an politische Parteien und parteinahe Organisationen oder Gewerkschaften)
  • Zuwendungen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren oder Beschaffungs- und Veräußerungsvorgängen
  • Projekte oder Einrichtungen, die einen extremen politischen Hintergrund haben, sowie Anträge politisch extremer oder fremdenfeindlicher Gruppierungen, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.
  • Sportarten, Veranstaltungen und Aktivitäten, bei denen Gewaltverherrlichung im Vordergrund steht
  • Einzelpersonen (z.B. Profisportler oder für medizinische Behandlungen)
  • Organisationen oder Projekte, die einen rein kommerziellen Charakter haben
  • Kommunale Pflichtaufgaben
  • Fortlaufenden Verwaltungs- oder Betriebskosten (z.B. für Mieten oder Personal)
  • Projekte und Aktivitäten, deren Hauptausübungsort nicht im Geschäftsgebiet der Sparkasse Siegen liegt (z.B. Vereinsfahrten ins Ausland)
  • Trikot-Sponsoring im Freizeit- und Breitensport

2. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen

2.1. Allgemeines

Die Sparkasse Siegen ist Betreiberin der Internetseite www.herzenswunsch-siegen.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals „Herzenswunsch Siegen“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Die Projektträger können in einem definierten Aktionszeitraum Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine oder Organisationen generieren.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.

2.1.1. Ziel der Spendenplattform

Die Sparkasse Siegen hat die Spendenplattform „Herzenswunsch Siegen“ ins Leben gerufen, um die Menschen in der Region stärker in ihr Förderengagement einzubinden und zu beteiligen.

Alle Vereine, gemeinnützige Institutionen und Organisationen können mit Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Siegen, die den allgemeinen Förderrichtlinien der Sparkasse Siegen entsprechen (siehe oben).

Mehr noch: Jeder kann auf der Spendenplattform Projekte unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes paydirekt.

2.1.2. Spendensumme

In einem vorab definierten Aktionszeitraum stellt die Sparkasse eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die unter bestimmten Voraussetzungen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel in den Sozialen Netzwerken, auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende Teilnahmebedingungen hinweisen.

2.1.3. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet sein. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderrichtlinien der Sparkasse Siegen (siehe oben).

2.1.4. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Projektträger sind Vereine/Spendenempfänger (Organisationen), die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

2.2. Nutzungsbedingungen

2.2.1. Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

Für die Spendenaktion können sich Vereine/gemeinnützige Organisationen und Institutionen (Spendenempfänger/Projektträger) bewerben, die den allgemeinen Förderrichtlinien der Sparkasse Siegen entsprechen (siehe oben). Insbesondere müssen Sie:

  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, der Kultur etc. oder mildtätige bzw. kirchliche Zwecke verfolgen
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts besitzen und
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.

Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein und für den Verein zu handeln. Die Teilnahme über Dritte ist nicht gestattet.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibung und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.2.2. Förderkriterien

Es gelten die allgemeinen Förderleitlinien der Sparkasse Siegen (siehe oben). Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Siegen einzusetzen.

2.2.3. Projekte

Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine vorab definierte Laufzeit begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.

Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projekts auf der Spendenplattform.

Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.

2.3. Registrierungen

Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.herzenswunsch-siegen.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können in der Regel nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung können Sie max. 25 Bilder mit einer max. Dateigröße von 8,0 MB pro Bild hochladen. Zulässige Dateiformate sind: JPG, JPEG und PNG. Das Bild muss min. eine Auflösung von 480 x 315 px haben. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.

Über die Veröffentlichung des Projekts wird von der Sparkasse nach den definierten Förderleitlinien und im Rahmen der Aktion ggf. weiterer vorab definierter Kriterien entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Nutzer haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung, um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

Kontakt:
Telefon 0271 596-5530
Email: herzenswunsch@sparkasse-siegen.de

Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.

2.4. Kosten

Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.

2.5. Nutzung

Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Siegen von allen Ansprüchen frei.

Das Einstellen oder das Verlinken auf folgende Inhalte ist unzulässig:

  • jugendentwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen

Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht auf solche Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Nutzers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.

2.6. Zeitraum

Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit dem vorab durch die Sparkasse definierten Start des Aktionszeitraums und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.

2.7. Privatspenden

Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro gespendet werden. Die Privatspenden werden zunächst auf einem Konto der Sparkasse gesammelt und zum Ende des Aktionszeitraums oder bei Erreichung des Förderziels an den Verein überwiesen.

2.8. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die Sparkasse ist für die Abwicklung der Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich.

Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme oder nach Ablauf der Projektzeit. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden per E-Mail informiert.

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) über den Betrag der auf der Plattform genannten Organisationsspende (Gesamtspendensumme abzgl. der Privatspenden) auszustellen. Diese kann im Original (keine Kopie) bei einer Filiale der Sparkasse Sparkasse Siegen abgegeben oder postalisch an die Sparkasse Siegen, Kommunikation und PR, Morleystr. 2, 57072 Siegen, oder per Email an: herzenswunsch@sparkasse-siegen.de gesendet werden.

Im Falle von Privatspenden übermittelt die Sparkasse dem Projektträger die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson, sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung gewünscht ist – und zwar dann, wenn das Projekt vollständig finanziert oder beendet ist und die Sparkasse die Privatspenden an den Verein überweist. Der Spendenempfänger übermittelt die Spendenbescheinigung an die Privatspender innerhalb von vier Wochen.

2.9. Änderung von Aktionen

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.

2.10. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

3. Hinweise zum Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass sich die Sparkasse Siegen zur Bearbeitung des Antrages einer Datenbank bedient, die Daten aus dem Antrag speichert und einzig zu diesem Zweck weiterverarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Bearbeitung des gestellten Antrages, der Bescheidung und der Abwicklung einer eventuellen Förderung. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über die Förderung zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Fördermittel-Empfänger zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf der Plattform „Herzenswunsch Siegen“ angegeben werden.

4. Sonstige Hinweise

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung durch die Sparkasse Siegen. Die beantragten Mittel dürfen bei einem positiven Förderbescheid nur für das Förderprojekt eingesetzt werden. Die korrekte zweckgebundene Verwendung der Mittel muss auf Nachfrage nachgewiesen werden können. Nicht benötigte oder nicht korrekt verwendete Mittel sind zurück zu erstatten.

5. Kontaktmöglichkeit

Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen oder allgemeine Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sparkasse Siegen
PR und Kommunikation
Telefon 0271 596-5530
Email: herzenswunsch@sparkasse-siegen.de