Häufig gestellte Fragen / FAQ’s



Wer kann eine Anfrage bzw. ein Projekt einreichen?

Teilnehmen kann jeder Verein bzw. jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit und Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Siegen. Auch der Ort der Förderung muss sich in unserem Geschäftsgebiet befinden. Zu diesem zählen Siegen, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen und Wilnsdorf. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderrichtlinien der Sparkasse Siegen (siehe Nutzungsbedingungen).

Wie lege ich mein eigenes Projekt an?

Sie können sich kostenlos als Organisation registrieren. Sie werden automatisch Schritt für Schritt durch den Projekterstellungsprozess geführt. Welche Informationen wir von Ihnen bei der Projekterstellung abfragen, erfahren Sie hier.

Mein Projekt ist vollständig finanziert! Wie erhalte ich den Spendenbetrag?

Wir überweisen Ihnen den Spendenbetrag auf Ihr angegebenes Konto. Die Abrechnung kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen: mit Erreichen des Gesamtfinanzierungsbedarfs oder mit dem Ende der Projektlaufzeit bzw. des Aktionszeitraums (auch ohne den Gesamtfinanzierungsbedarf zu erreichen).

Muss ich mich für jede Förderanfrage neu registrieren?

Nein, eine einmalige Registrierung als Organisation ist auch für zukünftige Förderanfragen und Aktionen ausreichend. Loggen Sie sich mit Ihren bereits vorhandenen Nutzerdaten ein und erstellen Sie ein neues Projekt.

Ich habe mein Passwort vergessen, was kann ich tun?

Ändern Sie Ihr Passwort einfach mit unserer Passwort-Vergessen-Funktion.

Wie gehen wir vor, wenn der Ansprechpartner unserer Organisation sich geändert hat?

Als neuer Verantwortlicher der Organisation registrieren Sie sich bitte zunächst unter www.herzenswunsch-siegen.de/signup/. Hiermit vergeben Sie den Nutzernamen und das Passwort, mit dem Sie sich zukünftig einloggen können, um Ihre Organisation zu verwalten. Schreiben Sie uns anschließend eine E-Mail an Support mit folgenden Infos:

  • Name Ihrer Organisation
  • Nutzername oder E-Mail-Adresse des bisherigen Ansprechpartners
  • Nutzername oder E-Mail-Adresse des neuen Ansprechpartners
  • Info, ob der neue Ansprechpartner die vergangenen Projekte verwalten können soll
  • Info, ob die persönlichen Daten des bisherigen Ansprechpartners gelöscht werden sollen
Wir vergeben dann die nötigen Rechte für die Verwaltung der Organisation.

Bei dem Versuch mich einzuloggen erhalte ich die Meldung „Dieser Account ist inaktiv.“. Was bedeutet das?

Nach der Registrierung erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, mit dem Sie Ihr Nutzerkonto aktivieren müssen. Falls das Nutzerkonto nicht über diesen Link aktiviert wird, wird das Nutzerkonto nach 7 Tagen deaktiviert. Melden Sie sich in diesem Fall bei unserem Support

Ziel erreicht oder Projekt beendet! Und was nun?

Wenn Ihr Projekt bzw. der Aktionszeitraum beendet ist, erhalten Sie die bereits gesammelten Spenden, auch wenn der Finanzierungsbedarf nicht erreicht wird. Das Spendenziel dient dazu, möglichen Spendern zu zeigen, wie viel Geld zur Realisierung des Projektes benötigt wird. Wir überweisen Ihnen den Spendenbetrag schnellstmöglich auf Ihr angegebenes Vereinskonto. Die Abrechnung kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen: mit Erreichen des Gesamtfinanzierungsbedarfs oder mit dem Ende der Projektlaufzeit bzw. des Aktionszeitraums (auch ohne den Gesamtfinanzierungsbedarf zu erreichen).

Sind die Projekte auf der Plattform für Spender vertrauenswürdig?

Qualität und Transparenz der Projekte sind uns sehr wichtig. Deshalb steht hinter jedem Projekt auch ein Projektträger, der von uns geprüft wurde. Jeder Projektträger ist unter anderem dazu verpflichtet, seinen Freistellungsbescheid zur Verfügung zu stellen. Dadurch können wir sicherstellen, dass der Projektträger gemeinnützig ist und Spenden empfangen darf.

Wie erhalte ich eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung)?

Im Falle von Privatspenden übermittelt die Sparkasse dem Projektträger die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson, sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung gewünscht ist – und zwar dann, wenn das Projekt vollständig finanziert oder beendet ist und die Sparkasse die Privatspenden an den Verein überweist.

Der Verein bzw. die Organisation stellt für Privatspenden ab 300 Euro eine Zuwendungsbescheinigung aus. Wenn Sie als Spender eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie dies im Spendenprozess an und erhalten sie spätestens vier Wochen nach Beendigung des Spendenprojekts vom Projektträger.

Seit dem 1.1.2021 reicht für Spenden unter 300 Euro (früher: 200 Euro) ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.